Kalte Progression: warum der Staat kein neutraler Beobachter ist
Dein Lohn steigt um zwei Prozent. Die Preise auch. Du kannst genauso viel kaufen wie vorher. Das Finanzamt sieht das anders und nimmt einen höheren Anteil. Wie das funktioniert, wie der Gesetzgeber gegensteuert und was er dabei auslässt.
Die Gehaltserhöhung, die keine war
Nimm an, Du hast ein zu versteuerndes Einkommen von 45.000 Euro. Dein Arbeitgeber gibt Dir zwei Prozent mehr, also 900 Euro. Im selben Jahr steigen die Preise um genau zwei Prozent.
Rechne kurz nach, was das für Dich bedeutet. Der Einkaufswagen kostet zwei Prozent mehr, die Miete steigt um zwei Prozent, das Bahnticket auch. Und Dein Lohn ebenfalls. Du kannst dieselben Dinge kaufen wie im Vorjahr, keinen Apfel mehr und keinen weniger. Deine wirtschaftliche Lage hat sich um kein Jota verändert.
Das Finanzamt sieht davon nichts. Es sieht zwei Zahlen: 45.000 und 45.900.
Nach dem Steuertarif von 2024 zahlst Du auf 45.000 Euro genau 9.121 Euro Einkommensteuer. Auf 45.900 Euro sind es 9.430 Euro. Das sind 309 Euro mehr. Wären es proportional zugegangen, wäre die Steuer wie alles andere um zwei Prozent gestiegen, auf 9.303 Euro. Die Differenz beträgt 127 Euro. Dein Anteil, den der Staat nimmt, ist von 20,27 auf 20,54 Prozent geklettert, ohne dass Du reicher geworden bist.
Für diesen Effekt gibt es einen Namen. Er heißt kalte Progression.
Warum das passiert
Der deutsche Einkommensteuertarif ist progressiv. Je höher das Einkommen, desto höher der Anteil, der davon abgeht. Das ist politisch gewollt und hat einen nachvollziehbaren Grund: Wer mehr leisten kann, soll mehr tragen.
Nur misst der Tarif diese Leistungsfähigkeit in Euro. In § 32a des Einkommensteuergesetzes stehen feste Beträge, ab denen der Steuersatz steigt. Der Paragraf weiß nicht, was ein Euro im nächsten Jahr noch wert ist. Für ihn ist ein Steuerpflichtiger mit 45.900 Euro leistungsfähiger als einer mit 45.000, immer und unter allen Umständen. Wenn die 45.900 Euro aber nur deshalb auf dem Papier stehen, weil das Geld weniger wert geworden ist, dann besteuert der Tarif eine Leistungsfähigkeit, die es nicht gibt.
Der Effekt trifft jeden, der Einkommensteuer zahlt, ganz gleich, woher das Einkommen stammt.
Was der Staat selbst dazu sagt
An dieser Stelle wird es interessant, denn die schärfste Formulierung stammt nicht von Kritikern des Geldsystems. Sie steht auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Dort heißt die kalte Progression eine „Steuererhöhung durch Untätigkeit“. Und, an anderer Stelle desselben Textes: eine „Steuererhöhung ohne Parlamentsbeschluss“. Das Ministerium schreibt weiter, der Staat dürfe sich an der hohen Inflation „nicht auch noch bereichern“.
Auch die Größenordnung ist amtlich. Die Bundesregierung legt seit 2015 alle zwei Jahre einen Steuerprogressionsbericht vor. Der sechste, im Oktober 2024 dem Bundestag zugeleitet, beziffert den Effekt für 2024 auf 9,6 Milliarden Euro und für 2025 auf 7,9 Milliarden Euro. Auf der Ebene des Einzelnen: rund 35,1 Millionen Steuerpflichtige, im Schnitt 273 Euro im Jahr 2024.
Das ist die Zahl für ein Jahr mit 2,6 Prozent Inflation. In den Jahren 2022 und 2023, als die Preise um 6,9 und 5,9 Prozent stiegen, fiel sie entsprechend größer aus.
Der Ausgleich, und was er nicht ausgleicht
Nun wäre es unehrlich, hier aufzuhören. Denn der Gesetzgeber tut etwas.
Seit 2016 verschiebt er den Tarif regelmäßig nach rechts. Die Beträge, ab denen der Steuersatz springt, wandern um ungefähr die Inflationsrate nach oben, sodass ein reiner Inflationsausgleich beim Lohn nicht mehr in eine höhere Zone rutscht. Das Inflationsausgleichsgesetz vom 8. Dezember 2022 hob den Grundfreibetrag für 2023 auf 10.908 Euro und für 2024 auf 11.604 Euro, der Spitzensteuersatz griff erst ab 62.810 beziehungsweise 66.761 Euro. Das Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23. Dezember 2024 setzte das fort: Grundfreibetrag 12.096 Euro für 2025 und 12.348 Euro für 2026, die übrigen Eckwerte um 2,6 und um 2,0 Prozent nach rechts.
Der Mechanismus funktioniert also. Wer behauptet, der Staat kassiere hier klammheimlich und niemand merke es, hat die letzten zehn Jahre Steuergesetzgebung nicht gelesen.
Vier Lücken bleiben trotzdem, und sie sind der eigentliche Punkt.
Erstens, der Ausgleich ist kein Automatismus. Er ist eine politische Entscheidung, die jedes Mal neu fällt. Der Bundestag könnte sie unterlassen, und die Steuerlast stiege ganz von allein. Genau darauf zielt das Wort „Untätigkeit“. Österreich hat die Anpassung 2023 im Gesetz verankert, sie läuft dort automatisch. In Deutschland hängt sie an einem Beschluss, der im Dezember 2024 nur deshalb noch zustande kam, weil sich eine zerfallende Koalition und die Opposition in letzter Minute einigten.
Zweitens, der Ausgleich rechnet mit Prognosen. Verschoben wird um die erwartete Preisentwicklung aus der Herbstprojektion der Bundesregierung, nicht um die später gemessene. Liegt die Prognose daneben, bleibt eine Lücke stehen. Genau das passierte 2022: Der Regierungsentwurf vom September beruhte auf der Frühjahrsprojektion und wurde im laufenden Verfahren nachgebessert, weil die Inflation davongelaufen war.
Drittens, ausgeglichen wird der Tarif und nicht das übrige Steuerrecht. Werbungskostenpauschbetrag, Sparerpauschbetrag, die Freigrenzen und Höchstbeträge stehen als feste Eurobeträge im Gesetz und verlieren mit jedem Jahr Inflation an Wert, bis der Gesetzgeber sie irgendwann anfasst. Der Steuerprogressionsbericht nennt diesen Teil die indirekte Progression und weist ihn mit aus.
Viertens, und hier wird es fürs Sparen konkret: Kapitalerträge werden nominal besteuert. Bekommst Du 3 Prozent Zinsen bei 2 Prozent Inflation, beträgt Dein realer Ertrag 1 Prozent. Die Abgeltungsteuer greift aber auf die vollen 3 Prozent zu, mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, also 26,375 Prozent. Nach Steuer bleiben 2,21 Prozent, nach Inflation davon 0,21 Prozent. Von Deinem realen Ertrag sind rund vier Fünftel weg. Hier gibt es keine Rechtsverschiebung, keinen Progressionsbericht und keine Debatte.
Und noch ein Detail, das viel über die Logik der Sache verrät. Beim obersten Tarifeckwert, ab dem die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent greift, wird die kalte Progression bewusst nicht ausgeglichen. Er steht seit 2022 unverändert bei 277.826 Euro. Das BMF begründet das offen damit, dass Geringverdiener stärker unter der Inflation litten. Man kann das für richtig halten. Man sollte nur wissen, was es bedeutet: Der Ausgleich der kalten Progression ist selbst ein Instrument der Verteilungspolitik geworden. Wo er stattfindet und wo nicht, entscheidet der Gesetzgeber.
Die andere Seite der Bilanz
Bis hierhin ging es um Dich als Steuerzahler. Jetzt zur zweiten Rolle, in der der Staat der Inflation begegnet. Er ist der größte Schuldner des Landes.
Deutschlands Staatsschulden lagen Ende 2022 bei 2,57 Billionen Euro. Sie waren in diesem Jahr um 71 Milliarden Euro gestiegen. Die Schuldenquote, also der Schuldenstand gemessen am Bruttoinlandsprodukt, fiel im selben Jahr von 69,3 auf 66,4 Prozent.
Beides zugleich, mehr Schulden und eine kleinere Quote. Die Bundesbank erklärt in ihrer Pressenotiz vom März 2023, woran das lag: Das nominale Bruttoinlandsprodukt legte um 7,4 Prozent zu, vor allem wegen der Inflation. Allein dieser Effekt senkte die Quote rechnerisch um 5 Prozentpunkte.
So funktioniert es. Eine Bundesanleihe über 1.000 Euro bleibt eine Anleihe über 1.000 Euro, egal was die Preise tun. Ihr Nennwert ist in Euro fixiert. Die Wirtschaftsleistung, aus der die Steuern kommen, mit denen sie bedient wird, wächst mit den Preisen mit. Der Schuldner profitiert von der Entwertung des Geldes, in dem er schuldet. Das gilt für den Staat wie für jeden anderen, der einen festverzinsten Kredit laufen hat.
Warum „der Staat gewinnt“ trotzdem zu einfach ist
Hier hören die meisten Texte über dieses Thema auf, und hier fangen die Probleme an.
Die EZB hat 2023 den gesamten Haushalt durchgerechnet, Einnahmen und Ausgaben, nicht bloß die Schuldenquote. Das Ergebnis steht in Occasional Paper 332 und widerspricht der landläufigen Annahme: Der Inflationsschub der Jahre 2022 bis 2024 hat die Budgetsalden im Euroraum unterm Strich verschlechtert. Die Einnahmen steigen zwar schnell, bei der Mehrwertsteuer fast sofort. Aber die Ausgaben folgen. Renten werden angepasst, Löhne im öffentlichen Dienst steigen, Sozialleistungen ebenso, dazu kamen die Energiehilfen. Und die Zinsen, die der Staat auf neue Schulden zahlt, ziehen an.
Die Bundesbank beschreibt denselben Ablauf: Ein kurzes Zeitfenster lang sieht es so aus, als gelinge die Entlastung über die Inflation. Dann kommt die Rechnung. Höhere Realzinsen für Jahre, weil das Vertrauen erst wieder aufgebaut werden muss, und eine schwächere reale Wirtschaftsentwicklung, die die Staatsfinanzen zusätzlich belastet.
Wer also sagt, der Staat sei der heimliche Gewinner der Inflation und deshalb an ihr interessiert, behauptet mehr, als sich belegen lässt. Er muss diese Rechnungen widerlegen, und das ist bisher niemandem gelungen.
Was bleibt, ist kleiner und haltbarer. Der Staat ist an der Inflation beteiligt, auf beiden Seiten des Tisches. Er erhebt Steuern auf Nominaleinkommen, und er schuldet Nominalbeträge. Ob er unterm Strich gewinnt, ist umstritten. Dass er kein unbeteiligter Zuschauer ist, ist es nicht.
Ein Vorwurf ist das nicht, eher die Beschreibung eines Interessenkonflikts. Und genau deshalb wartest Du bei diesem Thema besser nicht darauf, dass jemand anderes für Dich rechnet.
Was dagegen spricht
Der stärkste Einwand kommt in zwei Teilen. Erstens: Deutschland gleicht die kalte Progression seit 2016 regelmäßig aus. Das Inflationsausgleichsgesetz 2022 und das Steuerfortentwicklungsgesetz 2024 haben genau das getan. Von einer heimlichen Steuererhöhung kann also nur reden, wer die Gegenmaßnahmen ignoriert. Zweitens: Dass der Staat an der Inflation verdient, ist keineswegs ausgemacht. Die EZB hat die Haushalte des Euroraums für die Jahre 2022 bis 2024 durchgerechnet, mit indexierten Renten, Energiehilfen und steigenden Zinskosten, und kommt zu dem Ergebnis, dass der Inflationsschub die Budgetsalden per saldo verschlechtert hat. Die Bundesbank formuliert es ähnlich: Die Entlastung über die Schuldenquote wirkt kurzfristig, die Belastung kommt verzögert. Wer behauptet, der Fiskus sei der heimliche Gewinner der Inflation, muss diese Rechnungen erst widerlegen.
Verliere ich durch die kalte Progression netto Geld?
Nein. Nach einer Gehaltserhöhung hast Du immer mehr Euro auf dem Konto als vorher, der Grenzsteuersatz liegt ja nie bei über 100 Prozent. Was sinkt, ist die Kaufkraft dessen, was übrig bleibt. Das BMF beschreibt es genau so: Die höhere Besteuerung führe nicht zu einem geringeren Nettoeinkommen, aber zu einem geringeren Realeinkommen.
Wird die kalte Progression jedes Jahr ausgeglichen?
Es ist seit 2016 die Regel, aber kein Automatismus. Der Bundestag entscheidet jedes Mal neu. Österreich hat die Anpassung 2023 gesetzlich verankert, in Deutschland bleibt sie eine politische Entscheidung.
Betrifft das auch meine Zinsen und Kursgewinne?
Ja, und dort wird gar nicht ausgeglichen. Die Abgeltungsteuer greift auf den vollen nominalen Ertrag zu, auch auf den Teil, der nur die Inflation ausgleicht. Wer 3 Prozent Zinsen bei 2 Prozent Inflation bekommt, verliert nach Steuer rund vier Fünftel seines realen Ertrags.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zum Ausgleich der kalten Progression. Abgerufen 14.07.2026
- Deutscher Bundestag / Bundesregierung: Sechster Bericht zur Schätzung der kalten Progression bei der Einkommensteuer (BT-Drucksache 20/13560). Abgerufen 14.07.2026
- Bundesministerium der Finanzen: Mehrbelastungen vermeiden: das Inflationsausgleichsgesetz (Monatsbericht November 2022). Abgerufen 14.07.2026
- Bundesministerium der Finanzen: Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026 (Monatsbericht Februar 2026). Abgerufen 14.07.2026
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 32a Einkommensteuergesetz, Einkommensteuertarif. Abgerufen 14.07.2026
- Deutsche Bundesbank: Deutsche Staatsschulden steigen 2022 um 71 Milliarden Euro auf 2,57 Billionen Euro, Schuldenquote sinkt von 69,3 auf 66,4 Prozent. Abgerufen 14.07.2026
- Europäische Zentralbank: The effects of high inflation on public finances in the euro area (Occasional Paper No. 332). Abgerufen 14.07.2026
- Deutsche Bundesbank: Finanzpolitische Herausforderungen im Umfeld hoher Inflation (Rede). Abgerufen 14.07.2026